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Es hat sich bewährt, dass der Mediator gegebenenfalls Einzelgespräch mit den Parteien führt. Diese Gespräche sind vertraulich mit der Folge, dass der Mediator ohne ausdrückliches Einverständnis der betreffenden Partei die ihm vertraulich mitgeteilten Informationen nicht an die andere Partei weitergeben darf. Einzelgespräche sollen, soweit veranlasst, möglichst mit beiden Parteien und möglichst im gleichen zeitlichen Umfang erfolgen.