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Mediation im Kostenvergleich

Mediation

Die Kosten einer Mediation sind generell wesentlich günstiger als die eines Schiedsgerichts- und Gerichtsverfahren. Mit einem Bruchteil der Streitkosten können wesentlich bessere Ergebnisse erzielt werden,wenn effektive Konfliktlöseverfahren eingesetzt werden. Bei streitigen Verfahren wird häufig übersehen, dass der Zeitaufwand für den Unternehmer, die Vorbereitungsarbeiten auf den Prozess durch die Mitarbeiter, der Zinsaufwand und der Kundenverlust, (Opportunitätskosten) die Anwalts- und Gerichtskosten im Regelfall erheblich übersteigen. Wenn wir anerkennen, dass Konflikte mit Kunden oder Mitarbeitern, mit dem Betriebsrat oder der öffentlichen Hand, etwas ganz Normales sind, dann sind die Konfliktparteien gut beraten, bei der Streitbeilegung die Kosten so niedrig wie möglich zu halten.

In der Regel trägt jeder Konfliktbeteiligte die Kosten seiner Parteiseite (z.B. parteivertretender Rechtsanwalt und/oder Sachverständiger) und die anteiligen Kosten des Wirtschaftsmediatores. Der Mediator kann auf Stundenbasis oder 1/2- und Ganztagspauschalen abrechnen. Je nach Berufsstand und Problemfall kann auch ein Basishonorar und eine Erfolgskomponente vereinbart werden. Der Stundensatz variiert nach der Höhe des Streitwerts und der Qualifikation des Businessmediators (zwischen 180 und 420 EUR).

Ein Rechtstreit löst nicht nur Gerichts- und Anwaltskosten aus; er blockiert in den beteiligten Unternehmen vielfältige Ressourcen und menschliche Energien nicht selten über Jahre hinweg. Mit dem Einsatz von Mediation ist dieses wertvolle Potential schneller freigesetzt und im Unternehmen wieder verfügbar. Die Vertraulichkeit der Mediation verhindert unkalkulierbare Folgekosten und Imageschäden.
(zitiert nach Dr. Bregenhorn)

Dr. Bert Bregenhorn, Vorstandsmitglied der EUCON, hat eine detailliertere Darstellung mit drei Beispielen veröffentlicht, auf die ich Sie gerne hinweise (siehe Darstellung auf der Homepage der EUCON).


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