Der wesentliche Unterschied zu einem (schieds-) gerichtlichen Verfahren besteht darin, dass die Parteien aktiv und alleinverantwortlich eine interessengerechte Lösung ihrer Konflikte erarbeiten. Ebenso wie über den Beginn der Mediation entscheiden allein die Parteien über deren Fortführung und deren Ergebnis. Da die Parteien in der Mediation die Entscheidung nicht auf einen Dritten delegiert haben, bleiben sie jederzeit Herr des Verfahrens und damit selbstverantwortlich. Jeder Partei steht es darüber hinaus frei, die Mediation auch ohne Einigung jederzeit zu beenden.